Pflegebedürftigkeit bedeutet eine geistige, seelische und körperliche Beeinträchtigung, allerdings gibt es hier Abstufungen. Oftmals kann die ambulante Versorgung in Zusammenarbeit mit den Angehörigen einen Großteil des Bedarfs abdecken, allerdings nur bis zu einem gewissen Punkt. Und zwar bis zu dem Punkt, an dem der Pflegebedürftige rund um die Uhr betreut werden muss.
Denn wenn Sturzgefahr, Demenz und Bettlägerigkeit Alltag geworden sind und die ständige Angst, den Angehörigen alleine zu lassen überwiegt, ist dies für alle Beteiligten ein enormer Kraftakt. Sie stellen sich nun die Frage, ob der Pflegebedürftige in einem Heim nicht besser aufgehoben ist? Allerdings möchten Sie Ihm eine hohe Lebensqualität ermöglichen?
Als Alternative zum Pflegeheim gibt es die sogenannte 24h-Pflege, an welches unser Modell der Mehrstundenpflege angelehnt ist. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind hier dauerhaft vor Ort und helfen bei der Grundpflege, im Haushalt sowie in alltäglichen Situationen.
Die Einsatzzeit unserer Haushalts-, Betreuungs-, oder Pflegekräfte richtet sich hier nach den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die Bezahlung erfolgt nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Falls erforderlich oder gewünscht, können wir auch eine „rund-um-die-Uhr-Betreuung“ anbieten.